Jugendsatzung

Überarbeitete Kinder und Jugendordnung bestätigt durch die Hauptversammlung 2010 des MBC-Heidelberg e.V.

§ 1 Mitgliedschaft und Name
Mitglieder der Jugendabteilung des Motor-Boot-Club Heidelberg e.V. sind alle Kinder und Jugendlichen des Motor-Boot-Club Heidelberg e.V. sowie auch die gewählten Mitarbeiter/innen der Jugendabteilung. Zu den Mitgliedern können neben allen Kinder und Jugendlichen auch alle jungen Erwachsenen bis 27 Jahre gehören, das Kinder- und Jugendhilfegesetz lässt eine solche Auslegung des Begriffs „junger Mensch“ zu.
Die gewählten Mitarbeiter/innen der Jugendabteilung sind die Vorstandsmitglieder der Jugend aus der vergangenen Wahlperiode. Es ist zusätzlich möglich, die Funktionsträger/innen innerhalb der Jugendabteilung zu ihren Mitgliedern zu machen, z. B. die Lizenz-Jugendleiterin, den Trainer der Kinder- und Jugendmannschaften oder Betreuer/innen.

§ 2 Aufgaben und Ziele

Aufgaben der Jugend des Motor-Boot-Club Heidelberg e.V. sind insbesondere die
Förderung des Motorisierten und ebenso auch nicht Motorisiertem Wassersports in allen möglichen bereichen des Jugendwettkampfsports auf Vereins - Nationaler sowie auch auf  Internationaler Ebene. Besonderst gilt die Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit und in den Bereichen:
Motorboot Sport im Breitensport
Schlauchboot Slalom
MS11 Slalom
Rennboot Sport in allen Klassen mit Jugendbereichen
· Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude.
· Förderung auch von nicht am Wettkampfsport Teilnehmender Jugendmitglieder.
Bereitstellung weiterer Sportlicher sowie Spielerischer Beschäftigungsformen auch für diese Jugendlichen.
· Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen in der Gesellschaft
· Entwicklung neuer Formen des Sports, der Bildung und zeitgemäßer Gesellung
· Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sowie Bildungseinrichtungen
· Pflege der internationalen Verständigung verschiedener Bevölkerungsgruppen.
· Pflege von Beziehungen mit weiteren Wassersporttreibenden Vereinen und Institutionen aller Art. Kontakte zu anderen Jugendgruppen.
· Planung, Organisation und Durchführung von Freizeiten , internationalen Begegnungen, Bildungsmaßnahmen, Musikveranstaltungen, usw.
· Durchführung von Präsentationen, Öffentlichkeitsarbeit für den MBC-Heidelberg e.V. in unterschiedlicher Art. (z.b. offene Jugendwerbetage, Spielfeste u.ä.)

§ 3 Organe
Organe der Jugend des Motor-Boot-Clubs Heidelberg e.V. sind:
Der Vereinsjugendtag (Jugendversammlung)
Der Jugendvorstand

§ 4 Vereinsjugendtag (Jugendversammlung)
Die Vereinsjugendtage sind ordentlich und außerordentlich. Sie sind das höchste Organ der Jugend des Motor-Boot-Club Heidelberg e.V.
· Aufgaben der Vereinsjugendtage sind:
Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vereinsjugendvorstandes
Entgegennahme der Berichte und des Kassenabschlusses des Vereinsjugendvorstandes. Beratung der Jahresrechnung und Verabschiedung des Haushaltsplanes Soweit erforderlich Abstimmung bezüglich von Neuanschaffungen größerer Art.
Entlastung des Vereinsjugendvorstandes
Wahl des Vereinsjugendvorstandes
Wahl der Delegierten zu Jugendtagen auf Kreis-/Stadtebene, sowie auch Verbandsebene zu denen der Gesamtverein Delegationsrecht hat .
Beschlussfassung über vorliegende Anträge.
· Der ordentliche Vereinsjugendtag findet jeweils im ersten Quartal des Jahres statt. Er wird vom/von der Vorsitzenden des Jugendvorstand zwei Wochen vorher schriftlich oder durch Aushang unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
· Ein außerordentlicher Jugendtag findet statt, wenn das Interesse der Vereinsjugend es erfordert oder wenn 1/4 der stimmberechtigten Mitglieder der Vereinsjugend es schriftlich unter Angabe der Gründe beim Jugendvorstand beantragt.
· Der Vereinsjugendtag ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden beschlussfähig.
Stimmberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen mit Vollendung des 6.Lebensjahres.
Bis zur Vollendung des 6.Lebensjahr sind sie lediglich Antragsberechtigt.
Der Vereinsjugendtag wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste stimmberechtigten Teilnehmer/innen nicht mehr anwesend ist. Voraussetzung ist aber, dass die Beschlussfähigkeit durch den/die Versammlungsleiter/in auf Antrag vorher festgestellt ist.
· Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

§ 5 Jugendkasse
Die Jugend des Motor-Boot-Club Heidelberg e.V. wirtschaftet und verwaltet sich selbständig im Rahmen der Satzung des Vereins und sie entscheidet ebenfalls selbständig über die Verwendung der ihr zur Verfügung gestellter Mittel und Zuschüsse. Soweit nicht Zweckgebunden sind diese frei wählbar für die Interessen der Jugend zu verwenden.
Diese Gelder werden durch einen Jugendkassenwart auf einen eigenen Jugendkonto verwaltet.
Dem Geschäftsführenden Vereinsvorstand des MBC-Heidelberg e.V. ist die Jugend jederzeit rechenschaftspflichtig, in die Kasse ist ihm von diesem jederzeit Einblick zu
gewähren.
Die Kasse unterliegt ebenso der Kassenprüfung durch die Kassenprüfer des Vereins.

§ 6 Geschäftsführender Vereinsjugendvorstand
· Der geschäftsführende Vereinsjugendvorstand besteht aus:
Jugendleiter / in
Stellvertretender Jugendleiter /in
Jugendkassier /in
Schriftführer /in
2 Beisitzer/innen (Jugendvertreter / innen)
· Der/die Jugendleiter des Vereinsjugendvorstand vertritt die Interessen der Vereinsjugend nach innen und außen.
Der gewählte Jugendleiter /in bzw. sein Stellvertreter /in ist lt. Vereinssatzung auch Mitglied des Vorstand des Vereins und somit dort ebenso Stimmberechtigt.
Ist er/sie nicht volljährig, bestimmt der Jugendausschuss ein volljähriges anderes Jugendvorstandsmitglied oder ein Mitglied des Vorstandes, welches die Vereinsjugend rechtsgeschäftlich sowie im Gesamtvorstand vertritt.
· Die Mitglieder des Vereinsjugendvorstandes werden von dem Vereinsjugendtag für 2 Jahre gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des Vereinsjugendvorstandes im Amt.
· In den Vereinsjugendvorstand ist jedes Vereinsmitglied wählbar.
· Der Vereinsjugendvorstandes erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse des Vereinsjugendtages.
Der Vereinsjugendvorstand ist für seine Beschlüsse dem Vereinsjugendtag und dem Vorstand des Vereins verantwortlich.
· Die Sitzungen des Vereinsjugendvorstandes finden nach Bedarf statt.
Auf besonderen Antrag der Hälfte der Mitglieder der Vereinsjugend ist von dem Vereinsjugendvorstand ein außerordentlicher Jugendtag (Jugendversammlung) binnen zwei Wochen einzuberufen.
· Der Vereinsjugendvorstand ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins. Er entscheidet über die Verwendung der Jugendabteilung zufließenden Mittel.
· Zur Planung und Durchführung besonderer Aufgaben kann die Vereinsjugend Unterausschüsse bilden (erweiterter Jugendvorstand). Ihre Beschlüsse bedürfen der Zustimmung des Vereinsjugendvorstandes.

§ 7 Sonstige Bestimmungen
Sofern in der Vereinssatzung keine besonderen Regelungen enthalten
sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Jugendordnung.
Diese Jugendordnung tritt mit Genehmigung durch die Mitgliederversammlung 2010 des MBC-Heidelberg e.V. in Kraft.
Gleiches gilt für Änderungen.

Heidelberg den 20.2.2010                     Der Jugendvorstand

Aktuelles:

19.02.2024

Anmeldung Gäste - Saison 2024

Am 01.04. beginnt endlich unsere neue Bootssaison 2024 und unser Hafen öffnet wieder seine Pforten. Mit großer Vorfreude blicken wir den gemeinsamen Stunden mit unseren Gästen in unserem wunderschönen im Hafen entgegen.

Für den Fall, dass Ihr eine Fahrt, oder einen Stopp in Heidelberg plant, bitten wir Euch um eine rechtzeitige Anmeldung bei unseren Hafenmeistern in Heidelberg oder Schlierbach.

Heidelberg - Biggi +49 177 773 5547

Schlierbach - Stefan +49 157 39067613

Gemeinsam mit Euch freuen wir uns auf eine tolle Saison und unvergessliche Stunden beim MBC Heidelberg.

Euer Vorstand


13.03.2023

MBC-Termine 2024

Mit großer Freude planen wir seit einigen Wochen die Termine für das Jahr 2024. Wir freuen uns schon heute, diese Events mit Euch gemeinsam durchführen zu können und hoffen auf eine rege Teilnahme.

Anbei unser Link zum Terminkalender, Stand 25.01.2024


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