Links zu unseren Verbänden                                                                                    

Landesverband Motorbootsport Baden-Württemberg

Deutscher Motoryachtverband

Badischer Sportbund

Sportkreis Heidelberg 

Partner sowie Unterstützer unserer Jugendarbeit                                           

Allianz Hauptvertretung Olaf Wittich e.K.                                        www.allianz-wittich.de

VDK Ortsverband Heidelberg Stadt                                                1. Vorsitzender Jean Cramer

Team Germany Racing                                                                  www.teamgermany-racing.com

Schürle Möbelbau                                                                          www.schuerle.de

Bootscharter-Rhein-Neckar                                                           www.bootscharter-rhein-neckar.de

Family Motorhome Heidelberg                                        www.rent-a-family-motorhome.de

Autolackiererei Lucky Lack                                            www.lucky-lack.de

Unsere Kooperations und Geschäftspartner                                                       

Weingut Koch Dielheim

Heidelberger Brauerei

Nützliche Infos  für den Neckarfahrenden Bootssportler                                

Geschwindigkeitskontrollen mit Radarpistolen durch die WSP-Heidelberg/Stuttgart erfolgen am gesamten Neckar bereits seit 2008, Bußgelder sowie Fahrverbote erfolgen wie auf der Strasse auch, haltet euch also an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten am Neckar. Es erfolgen desweiteren ebenso sporadische Alkoholkontrollen durch die Wapo. Auch Überprüfungen der erforderlichen Bootspapiere und der Rettungsmittel werden in Zukunft so wie die Erfahrung zeigt öfters stattfinden.

Bitte fahrt aus Rücksichtsnahme an allen Steigeranlagen am Neckar so vorbei, dass euer Boot möglichst wenig Wellen macht !Alle euere Bootskammeraden danken es euch !

Kleine Kinder sollten nicht ohne Schwimmwesten auf ein Boot oder eine Steigeranlage. Auch gute Schwimmer sind schon ertrunken. Desweiteren achtet auch auf das Alter euerer Rudergänger: 16 Jahre Siehe BinSchStrO Erster Teil §1.09.  ( Ist zwar auch in gewissem Maas sicherlich eine Auslegungssache, aber als Schiffsführer seid ihr immer in der Verantwortung und müsst mit entsprechender Ahndung rechnen).  Schifffahrssperren könnt ihr auf unseren Terminkalendern einsehen und davon haben wir am Neckar einige. Bitte haltet euch daran, sonst wird es evtl. teuer. Ansonsten schönen Aufenthalt  an der "Côte d` Azur de Baden-Württemberg".

Schleusen und Funkkanäle Neckar  zum Ausdrucken und Einlaminieren

Schleusen Telefonnummern Neckar  zum Ausdrucken und Einlaminieren